Verwalterwechsel

Die Neubestellung einer Hausverwaltung im Wohnungseigentum erfordert aufgrund der Regelungen des WEG 2002 zwingend die Beachtung einiger Formalerfordernisse. Grundsätzlich kann die Mehrheit einer Gemeinschaft eine neue Hausverwaltung wählen, einen Hausverwalter abbestellen und neu beauftragen. Die Meinungsbildung dazu sollte dokumentiert werden. Alle Wohnungseigentümer müssen rechtzeitig von einer geplanten Beschlussfassung informiert werden. Die Beschlussfassung selbst kann im Rundlauf, während einer Versammlung oder im kumulativen Verfahren durch schriftliche Abstimmung durchgeführt werden. Jedoch ist die Meinungsabgabe auf jeden Fall schriftlich zu dokumentieren und nachvollziehbar zu gestalten. Das Ergebnis ist allen Eigentümern zur Kenntnis zu bringen und muss Information über mögliche Anfechtungsmöglichkeiten enthalten.
Kriterien für die Auswahl einer Hausverwaltung im Wohnungseigentum
Für die Auswahl einer neuen Hausverwaltung empfiehlt es sich, vorab in der Gemeinschaft die gewünschten Qualitäten festzulegen. Dabei sollten die Ergebnisse und nicht die Art und Weise, wie die Ergebnisse seitens der Verwaltung erbracht werden, definiert werden. Es ist irrelevant, mit wie vielen Technikern der Verwalter ein Haus betreut, wesentlich ist die ordentliche Instandhaltung und Instandsetzung der Liegenschaft zu einem angemessenen Preis. Gerade hier gibt es deutliche organisatorische Unterschiede, die nicht von vornherein einen Rückschluss auf die Qualität zulassen. Den Umfang der Leistungen vorab zu bestimmen ist durchaus möglich und es ist sinnvoll, diese Leistungen zu vereinbaren. Es ist für die Gemeinschaft und auch für den gemeinsamen Hausverwalter wichtig den Grad der Instandhaltung, Reinigung und Betreuung an Hand von einigen Beispielen festzulegen.
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