Anmeldung

Meldezettel online und Adressen der Meldeservicestellen:
Meldeservice online
Meldeservice - Adressen & Öffnungszeiten
Für unsere Mieter gilt: Beachten Sie bitte, dass Sie die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel benötigen. Das bedeutet, dass Sie als Hauptmieter die Unterschrift von der Tak Hausverwaltung benötigen! (Für Mitbewohner in der Wohnung sind Sie als Unterkunftgeber auch Unterschriftgeber.) Sie benötigen zur Anmeldung: ausgefüllten Meldezettel Identitätsnachweis, aus dem Familien- und Vorname, sowie der Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Ihre Staatsangehörigkeit hervorgehen; das wären z.B. Reisepass oder Personalausweis und Geburtsurkunde Ausländische MitbürgerInnen benötigen grundsätzlich den Reisepass!

Gas, Strom- und Fernwärmebezug

Energierechner: stromundgas.arbeiterkammer.at
Bei einer Anmeldung des Gas-, Strom- und Fernwärmebezuges steht die Hotline der Wienenergie
zur Terminvereinbarung unter 0800 500 800 zur Verfügung.
Die An- und Abmeldungen können auch online durchgeführt werden: 
service.wienenergie.at
www.wienenergie.at
Bitte beachten Sie, bei Beendigung des Mietverhältnisses Gas und Strom nicht abzumelden. Die Ummeldung erfolgt durch die Hausverwaltung bei Übergabe des Bestandsobjektes.

Telefon & Internet

Antragsformulare für einen Internet- und Telefonanschluss erhalten Sie zum Beispiel bei
SILVER SERVER (Tele2),
Tel.: +43 5 9944 2220 oder per E-Mail unter office@sil.at

Telekabel & Digital-TV

Anmeldungen können in einem der unzähligen UPC-Shops oder im Internet erfolgen
www.upc.at/tv

Zahlung der Miete bzw. Wohnbeiträge

Zahlschein der Hausverwaltung
Sie erhalten die monatliche Mietzinsvorschreibung per Post oder durch den Hausbesorger für ein Jahr im Voraus. Bitte verwenden Sie nur den zugestellten, bereits ausgefüllten Zahlschein, zur Überweisung des Betrages.
Einziehungsauftrag
Eine Alternative zur Zahlung mittels Erlagscheines stellt der Einziehungsauftrag für die Begleichung Ihrer Mietvorschreibung dar. Ein Einziehungsauftrag ist:
komfortabel – da der Weg zur Bank oder Post wegfällt.
sicher – nur der monatlich korrekte Betrag wird abgebucht.
zeitgerecht – die Bezahlung des Mietzinses erfolgt pünktlich zu Monatsbeginn.
kontrolliert – durch die monatliche Mietvorschreibung.
Der Einziehungsauftrag wird bei Ihrer Hausbank eröffnet, die Daten die Sie dazu benötigen erhalten Sie auf Wunsch per E-Mail. Als Bestätigung erhält die Immobilienverwaltung eine Durchschrift des von Ihnen erteilten Einziehungsauftrags direkt von Ihrer Bank. Erst ab dem nächsten Monat sind wir zum Bankeinzug berechtigt. Zu Ihrer Information erhalten Sie eine Vorschreibung mit dem Vermerk: „BITTE NICHT EINZAHLEN“. Nutzen Sie daher bitte die Möglichkeit eines Einziehungsauftrages oder aber verwenden Sie die von der Immobilienverwaltung zur Verfügung gestellten Zahlscheine. Vermeiden Sie bitte Daueraufträge, da bei der geringsten Änderung der Mietvorschreibung Zahlungsdifferenzen entstehen.

Zahlung der Miete bzw. Wohnbeiträge

Bitte verständigen Sie zuerst die Immobilienverwaltung bzw. den Hausbesorger.
Unsere Notfall-Nummer bei Gebrechen oder Störungen ist: +43 676 841 420 520.
Wichtige Hinweise:
Für Schäden an allgemeinen Teilen des Gebäudes durch Feuer oder Austritt von Leitungswasser (z.B. Rohrbruch) ist durch die Gebäudeversicherung bereits Vorsorge getroffen. Ihr persönlicher Besitz wie Möbel, Hausrat etc. ist durch diese Versicherung weder gegen die vorgenannten Schäden noch gegen Diebstahl, Einbruch oder Haftpflicht versichert. Hierzu bedarf es einer von Ihnen abzuschließenden Haushalts- bzw. Betriebsversicherung. Im Falle eines Gebrechens kontaktieren Sie bitte umgehend die Hausverwaltung. Bei Gefahr im Verzug, außerhalb unserer Geschäftszeiten, sind die Haushandwerker, Gebrechensdienste oder Notdienste zu verständigen. Bei missbräuchlicher Verwendung erfolgt keine Kostenübernahme durch die Hausverwaltung. In den allgemeinen Teilen des Hauses dürfen aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen keine Gegenstände (wie z.B. Fahrräder, Möbel, Schuhe etc.) gelagert werden. Das Abstellen von Fahrzeugen, Fahrrädern, Kinderwagen, Anhängern etc. ist nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet.

Notfallnummer für Gebrechen:

Tel.:
+43 676 841 420 520